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Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück 

Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück 

Gutes bewirken - heute und morgen.

Allgemeines

Was ist die Bürgerstiftung?

Gemeinsam mit der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises haben wir als Kreissparkasse Rhein-Hunsrück die Initiative zur Gründung der „Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück“ ins Leben gerufen.
Gerade in Zeiten gesellschaftlicher und politischer Unsicherheiten setzt die Stiftung ein klares Zeichen für Zusammenhalt und Verantwortung vor Ort. Ziel ist es, das Miteinander zu stärken und bürgerschaftliches Engagement gezielt zu fördern.

Die Informationen zur Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück in Kurzform erhalten Sie hier.

Zwecke

Welche Zwecke verfolgt die Bürgerstiftung?

Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung freuen, beispielsweise:

  • Mildtätigkeit
  • Wissenschaft und Forschung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Tierschutz 
Förderpreise

Förderpreise der Bürgerstiftung

Die Stiftung vergibt im Zwei-Jahresrhythmus bis zu drei Förderpreise und schreibt sie öffentlich erstmals in 2027 aus:

Talentförderpreis

für besondere Leistungen, außergewöhnliches Engagement oder erkennbares Entwicklungspotenzial

Sozialpreis

würdigt Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg in herausragender Weise ehrenamtlich und uneigennützig für das Gemeinwohl engagiert haben

Vereinspreis

wird an gemeinnützige Vereine, Initiativen oder vergleichbare Organisationen verliehen, die sich durch besonderes Engagement, innovative Ansätze oder herausragende Wirkung hervorgetan haben verliehen

Mitmachen

Mitmachen

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, laden wir Sie herzlich ein, Teil unserer Bürgerstiftung zu werden und gemeinsam mit uns etwas zu bewegen.

  • Zustiftung - ab 10 Euro
  • Stiftungsfonds (persönlich und namensgebunden möglich) - ab 25.000 Euro

Kontoverbindung der Bürgerstiftung:

DE60 5605 1790 0102 0304 00, BIC: MALADE51SIM

Verwendungszweck:

"Zustiftung Vorname Nachname, vollständige Anschrift"

 
  • App Sparkasse öffnen
  • Geld senden
  • Überweisung
  • Konto auswählen
  • Rechnung/QR-Code scannen
  • Namen ändern
  • Adresse anpassen
  • Absenden

Zustiftung

Ab 10 Euro ist eine Zustiftung möglich. Diese stärkt dauerhaft das Fundament einer Bürgerstiftung. Während Spenden unmittelbar für aktuelle Projekte eingesetzt werden, fließt eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein und bleibt dort langfristig erhalten. Die Erträge daraus ermöglichen Jahr für Jahr neue Fördermaßnahmen - verlässlich, planbar und nachhaltig.

Auch finanziell kann eine Zustiftung attraktiv sein. Der Gesetzgeber fördert dauerhaftes Engagement durch besondere, steuerliche Vorteile, von denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren können.

Stiftungsfonds

Ab einem Betrag von 25.000 Euro können Sie einen persönlichen, namensgebundenen Stiftungsfonds einrichten. In diesem Fall haben Stifterinnen und Stifter die Möglichkeit, einen eigenen Namen zu vergeben sowie einen konkreten Stiftungszweck und damit eigene Förderschwerpunkte festzulegen. Das Vermögen bleibt langfristig erhalten und die Erträge werden nach Ihren Vorgaben ausgeschüttet.

Gremien

Gremien

Stiftungsorgane

Vorstand:

Als Vertreter der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück
Jörg Kappes, Natascha Halfen, Johannes Habscheid

Als Vertreter der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück
Niclas Fröhlich, Kathrin Kölzer

Kuratorium: Landrat Volker Boch (Vorsitzender), Wolfgang Spitz, Peter Mumbauer, Harald Rosenbaum, Katharina Monteith, Dr. Marlon Bröhr, Simon Holl, Klaus Adams

Ansprechpartnerin: Natascha Halfen
Telefon: 06761 851 1011
Telefax: 06761 851 1017
E-Mail: info@buergerstiftung-rh.de

FAQ

FAQ

Fragen & Antworten (FAQ)

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück. 

Kann eine Spendenquittung ausgestellt werden?

Ja, ab 300 Euro.
Darunter wird in der Regel keine Bescheinigung benötigt. Eine Angabe in der Steuererklärung reicht meistens aus.

Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?

Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihrem Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten, und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.

Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig?

Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück ist durchaus aufwändig, sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware. Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei einer Zustiftung?
  • Sonderausgabenabzug: Zustiftungen sind steuerlich wie Spenden absetzbar.
  • 20-%-Regel: Bis zu 20 % des Einkommens pro Jahr können als Zustiftungen abgezogen werden
  • Zusätzlicher Sonderabzug: Zustiftungen in das Stiftungskapital können bis zu 1 Mio. Euro (Ehepaare 2 Mio. Euro) über 10 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden - zusätzlich zum normalen Spendenabzug.
  • Vortragsmöglichkeit: Nicht genutzte Abzugsbeträge können in Folgejahre übertragen werden.
  • Steuerbefreiung der Stiftung: Das eingezahlte Vermögen bleibt steuerfrei in der Stiftung und kommt vollständig dem gemeinnützigen Zweck zugute.
  • Zuwendungsbestätigung: Eine Bescheinigung ab 300 Euro ermöglicht den vollen steuerlichen Abzug. Darunter wird in der Regel keine Bescheinigung benötigt. Eine Angabe in der Steuererklärung reicht meistens aus.
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