Kontopfändung

Gesperrtes Girokonto

Kontopfändung

Gesperrtes Girokonto

Hier haben wir einige Informationen zur Kontopfändung und zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Sie zusammengestellt.

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist ein Mittel der Zwangs­vollstreckung. Durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungs­beschluss versucht ein Gläubiger, ihm zustehende Gelder von einem Kontoinhaber einzufordern. In dem Zusammen­hang werden die bestehenden Konten gesperrt und pfändbares Guthaben an den Gläubiger überwiesen.

Im Falle einer Kontopfändung bedeutet das für Sie, dass sowohl die Konten als auch Kreditkarten gesperrt werden, sodass über das Guthaben nicht mehr verfügt werden kann – das betrifft auch die Sozial­leistungen.

Die Umstände einer Pfändung können Sie beim Gläubiger erfragen. Die Kreissparkasse Rhein-Hunsrück erhält keine Kenntnis darüber, warum eine Pfändung erwirkt wurde.

Die Pfändung bezahlen

Bezahlen Sie die Pfändung mit wenigen Klicks über Ihr Online-Banking.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten

Vereinbaren Sie einen Termin zur Eröffnung/Umstellung Ihres Kontos.

Eine Einigung mit dem Gläubiger erwirken

Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit dem Gläubiger.

Es ist keine Ruhendstellung möglich.

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