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Unsere BLZ & BIC
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Produktbeschreibung

Blicken Sie entspannt in die Zukunft

Gut geschützt durchs Arbeitsleben

Der Sparkassen-Einkommens-Schutz begleitet Sie während Ihres ganzen Berufslebens. Er springt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Mit Ihrem Einkommen gestalten Sie Ihr Leben nach Ihren Wünschen. Schützen Sie daher die eigene Arbeitskraft und damit das regelmäßige Einkommen. Das sichert auch Ihre Liebsten ab.

Damit Ihr Lebensstil nicht in Gefahr gerät

Frau sitzt lachend am Schreibtisch

Finanziell gut abgesichert

Eine schlimme Vorstellung – aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Ob für ein paar Monate oder für immer. Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, ist das schwierig genug. Der Einkommens-Schutz sichert Sie mit einer monatlichen Rente ab und bewahrt Sie zumindest vor finanziellen Sorgen.

Vater und Sohn essen Pizza

Individuell angepasste Einkommens­sicherung

Der Einkommens-Schutz sichert Ihr Einkommen bedarfsgerecht ab. Vom günstigen Erwerbsunfähigkeits-Schutz bis zum leistungsstarken Berufsunfähigkeits-Schutz. Sie wählen die Zusatz-Bausteine. Oder entscheiden sich für das komfortable Gesamt-Paket. Je nach Ihrer beruflichen und finanziellen Situation wählen Sie beim Einkommens-Schutz zwischen verschiedenen Varianten. Einfach, flexibel und individuell.

Leistungen

Erhöhung jederzeit möglich

Karrieresprung, Heirat, Hauskauf, Familienzuwachs: Der Einkommens-Schutz passt sich flexibel an Ihr Leben an und lässt sich ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen. Das Leben ist unberechenbar – Ihr finanzieller Schutz schon.

Beitragsreduzierung durch Berufs­wechsel möglich

Bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit, eines Studiums, einer Ausbildung oder dem Wechsel der Schulform überprüft die Provinzial, ob sich dadurch für Sie der Beitrag reduziert. Eine Veränderung gibt es dabei nur, wenn es sich um eine Besserstellung handelt.

Monatliche Rente bei voller Erwerbs­minderung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch bis maximal drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, wird die volle Rente gezahlt. Selbstverständlich zahlen Sie dann keine Beiträge mehr.

Volle Leistung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch 50 Prozent arbeiten können, wird die volle Rente gezahlt. Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Lebens­haltungskosten zu decken. Auch hier zahlen Sie keine Beiträge mehr.

Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit

Das heißt im Klartext: Sie erhalten die Leistungen ohne „Wenn und Aber“. Auch dann, wenn Sie noch einer anderen Tätigkeit als der zuletzt ausgeübten oder erlernten nachgehen könnten.

Leistung bei Dienstunfähigkeit inklusive

Auch Beamte und Beamtinnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Die Absicherung der Dienstunfähigkeit ist inklusive und hilft die Versorgungslücke zu schließen.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit

Zusatzbausteine für Ihre individuelle Sicherheit

Hohe Einmalleistungen

Drei Monatsrenten gibt es direkt zum Beginn der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einmalig als Anfangshilfe. Damit finanzieren Sie zum Beispiel einen Wohnungs-Umbau. Ihre Rückkehr ins Berufsleben wird unterstützt durch die Zahlung einer Wiedereingliederungs­hilfe in Höhe von sechs Monatsrenten (mehrfach möglich).

Pflege-Einmalleistung

Wenn Sie pflegebedürftig werden, kommen auf Sie und Ihre Angehörigen große finanzielle Belastungen zu. Die Pflege-Einmalleistung hilft Ihnen ein wenig weiter und bietet bei einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 36 Monatsrenten.

Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Beim BU-Schutz wird bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten für den Zeitraum der Krankschreibung (max. für 24 Monate) die volle Rente gezahlt. Damit ist eine schnelle Leistung möglich, auch wenn eine Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde.

Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung

Beim EU-Schutz wird die volle Rentenleistung auch schon bei einer teilweisen Erwerbsminderung gezahlt. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate lang nur für 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig sind. Die Rente wird dann für maximal durchgehend 24 Monate gezahlt, wobei die Leistung mehrmals in Anspruch genommen werden kann.

FAQ

Es gibt keine Einwände, es gibt nur Lösungen

Ich brauche keine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fast jede vierte erwerbstätige Person wird vor Erreichen der Altersrente erwerbs- oder Berufsunfähig.* Schnell stellt sich die Frage, wovon man leben soll, wenn das regelmäßige Einkommen auf einmal wegfällt. Mit den Leistungen aus einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie die Miete Ihrer Wohnung, die Rate für Ihr Eigenheim, das Auto und andere laufende Kosten begleichen.

Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV), Juli 2021

Was soll mir schon passieren? Ich arbeite doch im Büro.

Die Gründe für das vorzeitige „Aus“ im Beruf sind vielfältig. Oft sind es schwere Erkrankungen wie Krebs oder Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. In den letzten Jahren nahm außerdem der Anteil der psychischen Erkrankungen deutlich zu. Steigender beruflicher Leistungsdruck, ein immer komplexeres Arbeits­umfeld: Beides können Gründe dafür sein, dass Arbeitnehmende auf Grund von Erschöpfung, Depressionen oder Burn-out ihren Beruf vorübergehend oder für immer auf­geben müssen.

Der Staat wird dann schon für mich sorgen.

Gerade junge Menschen erhalten bei Berufsunfähigkeit keine oder nur wenig staatliche Unterstützung. Im besten Fall beträgt die volle Erwerbsminderungsrente weniger als die Hälfte Ihres Nettoeinkommens. Das reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. So müssen Sie sich dann Ihr Leben lang stark einschränken.

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