Sie suchen eine Kapitalanlage, mit optimalen Voraussetzungen für die Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Gleichzeitig möchten Sie Ihr Kapital individuell und renditeorientiert anlegen. Das Sparkassen-GenerationenDepot Invest ermöglicht Ihnen beides. Bleiben Sie zudem jederzeit flexibel und profitieren von signifikanten Steuervorteilen.
Mit dem Sparkassen-GenerationenDepot Invest nutzen Sie die Ertragschance investmenfondsbasierter Anlagen. Sie investieren Ihr Kapital in eine fondsgebundene Lebensversicherung mit lebenslanger Laufzeit. Während der gesamten Laufzeit sind die Wertzuwächse Ihres Vertrags steuerfrei.
Das GenerationenDepot Invest bildet eine ideale Grundlage für die einfache Vermögensübertragung auf die nächste Generation. Sie vererben Ihr Kapital steuerfrei oder übertragen es noch zu Lebzeiten durch Schenkung. Den oder die Begünstigten wählen Sie frei aus und ändern sie jederzeit ohne steuerliche Auswirkungen.
“Meine Eltern haben in ihrem Leben sehr viel gearbeitet, um sich, aber auch der gesamten Familie ein schönes Leben zu ermöglichen. Dementsprechend haben sie auch zahlreiche Vermögenswerte aufgebaut und es ist sehr erleichternd für mich zu wissen, dass diese mit dem GenerationenDepot Invest auch gesichert sind. Sowohl für sie als auch für mich und meine kleine Familie in der Zukunft. Denn ihr Vermögen ist irgendwann auch mal meins und dann später auch mal das meiner Kinder.”
“Mein Leben lang habe ich gespart, etwas zur Seite gelegt und so auch schon vorausgeplant. Dieses Vermögen möchte ich jetzt auf der einen Seite gut einsetzen, um es zu vermehren, andererseits aber auch so absichern, dass meine Kinder und Enkel noch viel davon haben werden. Das GenerationenDepot Invest ermöglicht mir das und vor allem hilft es auch mit, dass es in der Familie bleibt und nicht beim Fiskus landet.”
Ihre Erben sind im Todesfall unmittelbar liquide. Sie wählen frei, wer der oder die Begünstigte Ihres Vermögens sein soll (unabhängig der gesetzlichen Erbfolge). Sie können den oder die im Todesfall Begünstigten jederzeit ohne steuerliche Auswirkungen ändern. Die Zustimmung eines anderen (zum Beispiel des zuvor Begünstigten) ist dabei nicht erforderlich. Im Todesfall steht Ihren Erben das Kapital sofort zur Verfügung. So können sie zum Beispiel anderweitig anfallende Erbschaftsteuer finanzieren. Die Leistung fällt nicht in die Erbmasse.
Übertragen Sie beispielsweise durch Schenkungen frühzeitig Vermögen auf Ihre Nachkommen, um die Steuerfreibeträge optimal zu nutzen.
So viel bleibt steuerfrei für: | |
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Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz | 500.000 Euro |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind | 400.000 Euro |
Eltern und Großeltern – nur bei Erbschaft | 100.000 Euro |
Personen der Steuerklasse II | 20.000 Euro |
Personen der Steuerklasse III (außer eingetragene Lebenspartner) | 20.000 Euro |
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