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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Versüßen Sie sich Ihren Ruhe­stand

  • Einen Teil Ihres Brutto­gehaltes für die Alters­vorsorge zurücklegen
  • Steuern und Sozial­abgaben sparen
  • Auf Wunsch die ganze Familie mit absichern
  • Volle Hartz-IV-Sicherheit in der Anspar­phase
  • Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Ansprüche einfach mit

Steuern sparen mit VL

Am besten lassen Sie auch Ihre vermögens­wirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersversorgung einfließen.

Sprechen Sie mit Ihrem Chef

Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direkt­versicherung oder Pensions­kasse mit­einzuzahlen, soweit er Beiträge zur Sozial­versicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarif­verträgen können andere Regelungen greifen.

Nutzen Sie diesen bequemen und steuer­be­günstigten Weg, um Ihre Rente auf­zu­stocken. Oder lassen Sie sich am Vertrags­ende einfach das volle Kapital aus­zahlen. So oder so: Für Ent­spannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.

Details

Für ein entspanntes Leben

Ihr gutes Recht

Ihr Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeit­geber.

Staatlich gefördert

Wandeln Sie Teile Ihres Brutto­gehaltes in Vorsorge­beiträge um und sparen Sie so Steuern und Sozial­abgaben.

Hartz-IV-sicher

In der Anspar­phase bleiben Ihre Beiträge unberührt – auch wenn Sie arbeitslos werden.

Für alle(s) gesorgt

Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufs­unfähigkeit.

Zum Mitnehmen

Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungs­ansprüche einfach mit.

FAQ zum BRSG

Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrenten­stärkungsgesetz

Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrenten­stärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.

Was bedeutet das BRSG für mich als Arbeitnehmer?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der steuerliche Förderrahmen steigt auf 8 Prozent der allgemeinen Beitrags­bemessungsgrenze (BBG) West.
  • Arbeitgeber zahlen grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent, wenn Arbeit­nehmer die Betriebs­rente über eine sogenannte Gehalts­umwandlung (Teile des Brutto­gehaltes) ansparen.
  • Arbeitnehmer können rückwirkend fehlende Beiträge für gehaltsfreie Zeiten steuer­begünstigt nachzahlen.
  • Renten aus der betrieblichen Alters­versorgung werden nicht mehr vollständig auf die staatliche Grund­sicherung angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von bis zu rund 200 Euro pro Monat.
Was ändert sich für Firmen?

Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebs­rente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Mitarbeiter­bindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.

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